1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen NotdienstWasserschaden24 und ihren Kunden über Notdienst-Einsätze, Leckortung, Trocknung und Sanierungsleistungen.
Stand Februar 2026 – Regelungen für Einsätze und Dienstleistungen im Bereich Wasserschaden.
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen NotdienstWasserschaden24 und ihren Kunden über Notdienst-Einsätze, Leckortung, Trocknung und Sanierungsleistungen.
Der Vertrag kommt durch telefonische Beauftragung oder Bestätigung per E-Mail zustande. Angebotene Termine sind freibleibend, bis sie schriftlich oder telefonisch bestätigt wurden.
Der Kunde stellt alle zum Zugriff erforderlichen Informationen bereit und ermöglicht den Zutritt zu den betroffenen Räumen. Strom- und Wasserversorgung sind – soweit möglich – bereitzustellen.
Unsere Leistungen werden gemäß aktueller Preisliste oder individuell vereinbarter Pauschalen abgerechnet. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Direktabrechnung mit Versicherungen bleibt der Kunde Zahlungsverpflichteter.
Wir haften auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, damit wir Nachbesserungen vornehmen können.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Kündigt der Kunde ohne wichtigen Grund, sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand ist – soweit zulässig – Frankfurt am Main. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.